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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2010 - L 11 AL 105/09 B   

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https://dejure.org/2010,118981
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2010 - L 11 AL 105/09 B (https://dejure.org/2010,118981)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.08.2010 - L 11 AL 105/09 B (https://dejure.org/2010,118981)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. August 2010 - L 11 AL 105/09 B (https://dejure.org/2010,118981)
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  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94

    Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2010 - L 11 AL 105/09
    Arbeitslose, denen Teile des Arbeitsentgelts zunächst rechtswidrig vorenthalten, jedoch später nachgezahlt worden seien, dürften nicht schlechter gestellt werden, als diejenigen, deren Arbeitsentgelt rechtzeitig und vollständig ausgezahlt worden ist (BSG, Urteil vom 28. Juni 1995 - 7 RAr 102/94, SozR 3-4100 § 112 Nr. 22).

    Die von der Klägerin angeführte Entscheidung des BSG vom 28. Juni 1995 (7 RAr 102/94, SozR 3-4100 § 112 Nr. 22) führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2009 - L 11 B 2/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2010 - L 11 AL 105/09
    Selbst wenn der Streitwert in der Hauptsache den Grenzwert von 750, 00 Euro nicht übersteigen sollte, wäre die vorliegende Beschwerde gegen den PKH ablehnenden Beschluss des SG gemäß § 172 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zulässig, da § 127 Abs. 2 Satz 2 Zivilprozessordnung (ZPO) nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats im sozialgerichtlichen Verfahren nicht anwendbar ist (Beschlüsse vom 26. November 2009 - L 11 B 2/07 SB, 22. Dezember 2009 - L 11 AL 70/09 B und 15. April 2010 - L 11 AY 110/09 B).
  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 52/90

    Bemessung des Arbeitslosengeldes bei tarifwidrig abgerechnetem Arbeitsentgelt

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2010 - L 11 AL 105/09
    Denn die Regelung verfolgt das Ziel, das Alg an einem zeitnahen Lohnniveau auszurichten und eine rasche, einfache und endgültige Bestimmung des Bemessungsentgelts zu ermöglichen (BSG, Urteil vom 18. April 1991 - 7 RAr 52/90, SozR 3-4100 § 112 Nr. 10, Rn 20 - zur Vorgängervorschrift § 112 Arbeitsförderungsgesetz [AFG]).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.12.2009 - L 11 AL 70/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2010 - L 11 AL 105/09
    Selbst wenn der Streitwert in der Hauptsache den Grenzwert von 750, 00 Euro nicht übersteigen sollte, wäre die vorliegende Beschwerde gegen den PKH ablehnenden Beschluss des SG gemäß § 172 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zulässig, da § 127 Abs. 2 Satz 2 Zivilprozessordnung (ZPO) nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats im sozialgerichtlichen Verfahren nicht anwendbar ist (Beschlüsse vom 26. November 2009 - L 11 B 2/07 SB, 22. Dezember 2009 - L 11 AL 70/09 B und 15. April 2010 - L 11 AY 110/09 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.04.2010 - L 11 AY 110/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2010 - L 11 AL 105/09
    Selbst wenn der Streitwert in der Hauptsache den Grenzwert von 750, 00 Euro nicht übersteigen sollte, wäre die vorliegende Beschwerde gegen den PKH ablehnenden Beschluss des SG gemäß § 172 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zulässig, da § 127 Abs. 2 Satz 2 Zivilprozessordnung (ZPO) nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats im sozialgerichtlichen Verfahren nicht anwendbar ist (Beschlüsse vom 26. November 2009 - L 11 B 2/07 SB, 22. Dezember 2009 - L 11 AL 70/09 B und 15. April 2010 - L 11 AY 110/09 B).
  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 102/76

    Eine tarifliche Lohnerhöhung, die sich in der letzten vor dem Ausscheiden

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2010 - L 11 AL 105/09
    Schließlich stellt die gesetzliche Regelung sicher, dass bei der Berechnung des Alg von dem Stand des Arbeitseinkommens ausgegangen wird, der in die bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erteilten Lohnabrechnungen eingegangen ist (vgl. BSG a.a.O. unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 21. Juli 1977 - 7 RAr 102/76, SozR 4100 §&8201; 112 Nr. 5).
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